Gold verkaufen Meldepflicht in Deutschland – Was Sie wissen müssen

Müssen Sie Ihren Goldverkauf bei Behörden melden? Alles über Meldepflichten, Identifizierung und Ihre Rechte.

Sie haben Gold geerbt, eine alte Goldkette in der Schublade gefunden oder möchten Goldmünzen verkaufen – aber Sie fragen sich: Erfährt das Finanzamt davon? Muss ich das irgendwo melden? Bekomme ich Ärger mit Behörden? Die gute Nachricht: Sie persönlich müssen überhaupt nichts melden. Hier erfahren Sie genau, was beim Goldverkauf passiert, wann Sie sich ausweisen müssen und was mit Ihren Daten geschieht.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Müssen Sie den Goldverkauf melden?
  3. Wann müssen Sie sich ausweisen?
  4. Was passiert mit Ihren Daten?
  5. Ist Goldverkauf steuerfrei?
  6. Kann ich Gold anonym verkaufen?
  7. So läuft der Online-Goldverkauf ab
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Fazit: Goldverkauf ohne Meldepflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen nichts melden – die Meldepflicht liegt beim Händler, nicht bei Ihnen.
  • Bis 1.999 € brauchen Sie keinen Ausweis.
  • Ab 2.000 € kann eine Ausweiskopie nachgefragt werden.
  • Ab 10.000 € läuft eine erweiterte Identifizierung (z. B. per Video).
  • Nach 12 Monaten Besitz ist der Goldverkauf steuerfrei.

Müssen Sie den Goldverkauf melden?

Nein. Sie persönlich müssen gar nichts melden. Als Privatperson haben Sie keine Meldepflicht beim Goldverkauf. Sie müssen nicht beim Finanzamt anrufen, kein Formular ausfüllen, keine Behörde informieren. Das ist allein Sache des Händlers.

Der Goldhändler muss nach dem Geldwäschegesetz bestimmte Prüfungen durchführen – das ist seine gesetzliche Pflicht, nicht Ihre. Sie verkaufen einfach Ihr Gold, der Händler kümmert sich um den Rest.

Das gilt überall gleich: Ob Sie Ihr Gold online verkaufen, in einem Laden abgeben oder bei einer Bank – die Regeln sind für alle Goldhändler in Deutschland identisch.

Wann müssen Sie sich ausweisen?

Ob Sie beim Goldverkauf Ihren Ausweis vorlegen müssen, hängt vom Wert ab. Die Grenzen sind gesetzlich festgelegt:

Bis 1.999 €

Keine Identifizierung nötig. Sie können Ihr Gold verkaufen, ohne sich ausweisen zu müssen. Der Händler braucht Ihren Namen und Ihre Adresse (für die Überweisung), aber keine Ausweiskopie.

Ab 2.000 €

Ausweiskopie erforderlich. Der Händler muss Ihre Identität prüfen – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ab 10.000 €

Erweiterte Identifizierung. Bei höheren Beträgen reicht eine einfache Ausweiskopie nicht mehr. Der Händler nutzt dann Video-Identifizierung (wie beim Online-Banking) oder das PostIdent-Verfahren.

Diese Regeln dienen der Bekämpfung von Geldwäsche. Als ehrlicher Privatverkäufer betrifft Sie das nicht – Sie folgen einfach den Vorgaben.

Was passiert mit Ihren Daten?

Der Goldhändler muss bestimmte Informationen über Ihren Verkauf mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Gespeichert werden:

    Was passiert mit Ihren Daten?

    Der Goldhändler muss bestimmte Informationen über Ihren Verkauf mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Gespeichert werden:

    • Ihr Name und Ihre Adresse
    • Ausweisdaten (falls ab 2.000 €)
    • Datum und Wert der Transaktion
    • Art und Menge des verkauften Goldes

Diese Daten bleiben intern beim Händler und werden nicht automatisch an das Finanzamt oder andere Behörden weitergegeben.

Ist Goldverkauf steuerfrei?

Das hängt davon ab, wie lange Sie das Gold besessen haben. Nach 12 Monaten Besitz ist der Verkauf komplett steuerfrei.

Kann ich Gold anonym verkaufen?

Ja und Nein. Bei sogenannten „Tafelgeschäften“ bis 1.999 € müssen Sie keinen Ausweis vorlegen. Komplett anonym ist ein Goldverkauf in Deutschland aber nicht möglich. Beim Online-Verkauf werden Name und Adresse für die Überweisung benötigt.

So läuft der Online-Goldverkauf ab

  1. Goldrechner nutzen – erste Werteinschätzung erhalten
  2. Versandtasche anfordern (kostenlos)
  3. Gold versenden – versicherter Versand
  4. Prüfung durch den Händler
  5. Angebot erhalten
  6. Identifizierung (ab 2.000 €)
  7. Geld erhalten

Der gesamte Prozess dauert meist 3–5 Werktage. Sie bekommen Ihr Geld, der Händler kümmert sich um alle gesetzlichen Vorgaben.

Häufig gestellte Fragen

Fazit: Goldverkauf ohne Meldepflicht

Die Meldepflicht beim Goldverkauf liegt beim Händler, nicht bei Ihnen als Privatperson. Das bedeutet für Sie:

  • Bis 1.999 € ohne Ausweis
  • Ab 2.000 € Ausweiskopie erforderlich
  • Nach 12 Monaten steuerfrei
  • Keine Meldung an Behörden bei normalen Verkäufen

Sie können Ihr Gold also mit gutem Gewissen verkaufen. Die gesetzlichen Regelungen dienen ausschließlich der Geldwäscheprävention und betreffen normale Privatverkäufe nicht.

Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie unseren Goldrechner, um den aktuellen Wert Ihres Goldes zu ermitteln – schnell, transparent und unverbindlich.

Quellen:
Geldwäschegesetz (GwG)
Einkommensteuergesetz (EStG)
Financial Intelligence Unit (FIU)